„Alltagshilfe, die ankommt“
„Unser Einzugsgebiet für unseren für unsere Leistungen über die Kranken- und Pflegekassen erstreckt sich unser Einsatzgebiet auf den Landkreis Schaumburg und das Umland, auf Anfrage übernehmen wir Einsätze auch Niedersachsen-weit.“
Unsere Entlastungshilfe nach § 45b SGB XI wurde entwickelt, um sie gezielt zu unterstützen und den Alltag spürbar zu erleichtern.
Als anerkannter Dienstleister bieten wir qualifizierte und individuelle Hilfen im häuslichen Umfeld – von der Begleitung zu Terminen über Unterstützung im Haushalt bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Dabei steht der Mensch stets im Mittelpunkt unseres Handelns.
Unser Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, Lebensqualität zu erhalten und Selbstständigkeit zu fördern. Mit fachlicher Kompetenz, Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen schaffen wir Vertrauen und Entlastung – genau dort, wo sie gebraucht wird.
Unsere Betreuungsleistungen und soziale Aktivierung umfassen Gesellschaft leisten, gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge, Spiele oder Hobbys, gezieltes Gedächtnistraining und Aktivierung sowie Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder Veranstaltungen – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse unserer Klienten.
Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen kann für Angehörige eine große Herausforderung darstellen. Unsere Leistungen zur Entlastung der Angehörigen bieten gezielte Unterstützung, damit Sie als pflegende Angehörige notwendige Pausen einlegen oder Termine wahrnehmen können, ohne Sorge um die Sicherheit Ihres Angehörigen haben zu müssen.
Wir sorgen für Beaufsichtigung und Präsenz, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten. Gleichzeitig unterstützen wir bei der Tagesstrukturierung, indem wir helfen, einen geregelten Tagesablauf einzuhalten, Aktivitäten zu planen und Routinen zu stabilisieren.
So schaffen wir Entlastung, Struktur und Sicherheit – sowohl für pflegebedürftige Menschen als auch für ihre Angehörigen.
„Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Bereich ‚Rechtsgrundlage.“
„Wir rechnen unsere Leistungen über alle Kranken- und Pflegekassen ab – entweder direkt mit Abtretungserklärung oder alternativ kann der Klient die Rechnung zunächst selbst begleichen und diese anschließend bei der Kranken- oder Pflegekasse einreichen.“